MiFID II
Die zweite EU-Finanzmarktrichtlinie stellt Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und Vermittler vor konkrete Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Transparenzpflichten. Wir setzen die zentralen Prozesse direkt in Salesforce um, ohne parallele Systeme und mit revisionssicherem Audit-Trail.
Worum es bei MiFID II geht
MiFID II bündelt die zentralen Anforderungen an Anlegerschutz, Transparenz und Dokumentation im Wertpapiergeschäft. Vier Themenfelder prägen die tägliche Umsetzung.
Anlegerschutz und Zielmarkt
Finanzprodukte dürfen nur an Kunden vertrieben werden, deren Anlegertyp, Kenntnisse, Risikotragfähigkeit und Anlageziele zum definierten Zielmarkt passen. Hersteller und Vertrieb müssen den Zielmarkt konkretisieren und laufend prüfen.
Kostentransparenz
Anleger müssen vor jedem Abschluss vollständig über alle direkten und indirekten Kosten aufgeklärt werden. Die Kosteninformation muss ex-ante ausgewiesen und über die Laufzeit nachvollziehbar bleiben.
Dokumentation und Geeignetheit
Bei jeder Beratung muss die Geeignetheit des Produkts nach §64 WpHG dokumentiert werden. Das Beratungsprotokoll erfasst Anlegerprofil, empfohlene Produkte und die begründete Eignungsaussage.
Aufzeichnungspflicht
Telefonische Beratungsgespräche zum Wertpapiergeschäft sind aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre revisionssicher zu archivieren. Persönliche Beratungen werden protokolliert und beidseitig bestätigt.
Was Salesforce dafür leistet
MiFID II ist kein isoliertes Modul, sondern zieht sich durch das gesamte Beratungs- und Vertriebsgeschehen. Salesforce lässt sich so konfigurieren, dass die einzelnen Pflichten in den täglichen Workflow eingebettet sind, statt parallel dokumentiert zu werden.
Erweitertes Datenmodell
MiFID II-spezifische Felder auf Kunden, Produkten und Beratungsvorgängen, inklusive Nachhaltigkeitspräferenzen nach §64 WpHG Absatz 3.
Zielmarktabgleich in der Beratung
Automatischer Abgleich zwischen Kundenprofil und Produktzielmarkt bereits im Beratungsvorgang, mit klarer Warnung bei Abweichungen.
Beratungsprotokoll und Geeignetheitserklärung
Erzeugung des vollständigen Protokolls direkt aus dem Beratungsvorgang, inklusive Unterschriftenprozess und automatischer Archivierung.
Revisionssichere Ablage
Alle Beratungsunterlagen und Aufzeichnungen werden versioniert und mit Aufbewahrungsfristen abgelegt, aufsichtlich prüfbar per Audit-Trail.
Schnelle und rechtskonforme Lösung für die MiFID II Richtlinie
Die EU-weite Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) gilt seit dem 3. Januar 2018 und fordert Banken und Vermögensverwalter dazu auf, ihre Prozesse transparenter zu gestalten. Seitdem wird die Richtlinie regelmäßig erweitert und umfasst inzwischen über 7.000 Seiten. Wir haben die Herausforderung für unsere Kunden früh erkannt und gehandelt: Unsere hauseigene Anwendung CAMP berücksichtigt bis heute alle relevanten Richtlinienmerkmale. So müssen sich unsere Kunden bei der Implementierung keine Gedanken mehr machen. Wir denken für Sie.
Ein Beispiel aus der Praxis eines MiFID II CRM-Systems
Für eine große deutsche Fondsgesellschaft konzipierten wir eine MiFID II-konforme Lösung auf Salesforce-Basis, mit der alle Kunden und Investmentprodukte in Risikoklassen kategorisiert wurden. Bei jedem Investment werden die Klassen von Kunde und Investmentprodukt in Echtzeit abgeglichen. Kunden erhalten dadurch automatisch Informationen über die Risiken ihres Investments. Durch die schnelle und effiziente Salesforce-Lösung von Onivation ersparte sich die Fondsgesellschaft eine teure, proprietäre Eigenentwicklung samt langer Entwicklungs- und Implementierungsarbeit.
Mehr zur CAMP-LösungEin konkreter Umsetzungsfall
Die Geeignetheitserklärung nach §64 WpHG
Von allen MiFID II-Anforderungen ist die Geeignetheitserklärung diejenige, bei der wir die meiste Umsetzungserfahrung haben. Wir haben den kompletten Prozess aus Anlegerprofilierung, Zielmarktabgleich und automatischer Erstellung in Salesforce implementiert.
Zur GeeignetheitserklärungVerwandte Regelwerke
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